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Interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

Jedes Unternehmen in der EU mit mehr als 50 Mitarbeitenden ist verpflichtet ein Hinweisgebersystem einzurichten
Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz als interne Meldestelle

Wir betreiben für private und öffentliche Unternehmen sowie Kommunen deutschlandweit alle gesetzlich geforderten Meldekanäle zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) bzw. der EU-Whistleblowerrichtlinie und prüfen die Meldungen. Soweit erforderlich begleiten wir Sie bei den notwendigen Folgemaßnahmen und sorgen für eine gesetzeskonforme Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Ihrer Organisation. Profitieren Sie dabei von unserem rundum-sorglos Paket: Ihnen entsteht kein eigener Aufwand.

Wir sind Ihre interne Meldestelle

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen und Organisationen, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber bzw. Whistleblower einzurichten. Organisationen können für ihr Melde- und Hinweisgebersystem unabhängige Dritte als interne Meldestelle (Ombudsmann) beauftragen. Die Ombudsstelle muss eine unabhängige, neutrale Person sein, Daher ist die Beauftragung einer fachkundigen externen Person zu empfehlen. Gerne unterstützen wir Sie mit verschiedenen Leistungspaketen als externe Meldestellen-Beauftragte und helfe Ihnen so, das Hinweisgeberschutzgesetz zu erfüllen.

Für private Unternehmen mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigte wird die Verpflichtung ab dem 17.12.2023 bestehen.

Warum die LGD Datenschutz GmbH als interne Meldestelle?
  • Mit uns an Ihrer Seite vermeiden Sie interne Interessenkonflikte.
  • Wir bieten die notwendige fachliche Expertise, mit ständigen Weiterbildungsmaßnahmen.
  • Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen alle notwendigen Dokumente.
  • Ihre Mitarbeiter können weiterhin den Fokus auf ihren Tätigkeitsbereich richten.

Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung durch zertifizierte Experten, mit einem Konzept, das sie detailliert bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes anleitet.

UNSERE LEISTUNGEN
  • Bereitstellung der internen Meldestelle
  • Betrieb der gesetzlichen geforderten Meldekanäle
  • Anonyme Meldungen möglich
  • Prüfung der Meldung auf Stichhaltigkeit
  • Bearbeitung der Meldung zusammen mit Ihnen
  • Wahrung der DSGVO-Vorgaben und Identitätsschutz der Hinweisgebenden
  • Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen
  • Rückmeldung innerhalb von drei Monaten zu geplanten sowie bereits ergriffenen Folgemaßnahmen – etwa die Einleitung interner Untersuchungen oder die Weitergabe der Meldung an die zuständige Behörde

Gemäß Hinweisgeberschutzgesetz gilt für die Pflicht zur Einrichtung für folgende Mitarbeitergrenzen:

  • 50 bis 249 Mitarbeiter: Umsetzung bis zum 17.12.2023
  • ab 250 Mitarbeiter: Umsetzung 02.07.2023
Folgende Pflichten übernehmen wir als Ihre interne Whistleblowing-Meldestelle:
  • Unterrichtung hinsichtlich der Pflichten
  • Beratung hinsichtlich der Pflichten
  • Überwachung der Pflichten und Strategien
  • Betrieb der internen Meldestelle
  • Bereitstellung eines digitalen Hinweisgebersystems
  • Mithilfe bei der Ausarbeitung einer Comliance-Strategie