Ihr Datenschutz
in kompetenten Händen
Wenn Sie auf der Suche nach einem externen Datenschutzbeauftragten sind, sind Sie hier genau richtig!
Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten?
Unternehmen sind nun einmal mehr angehalten, sich Unterstützung von einem Datenschutzexperten zu holen. Viele Unternehmen müssen jedoch auch einen Datenschutzbeauftragen benennen.
Die Mitarbeiterzahl ist dabei einer der Faktoren: Unternehmen, in denen mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter besteht ferner eine Pflicht zur Bestellung, wenn die verantwortliche Stelle personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung oder zum Zwecke der Markt- und Meinungsforschung erhebt. Eine weitere Bestellpflicht besteht bei Behörden oder öffentlichen Stellen sowie bei Unternehmen, die Verarbeitungen vornehmen, die einer Datenschutzfolgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO unterliegen.
Bei Verstößen riskieren Unternehmer empfindliche Geldstrafen: Es können Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens erhoben werden
Warum einen externen Datenschutzbeauftragten der LGD Datenschutz GmbH bestellen?
- Mit uns an Ihrer Seite vermeiden Sie interne Interessenkonflikte.
- Wir bieten die notwendige fachliche Expertise, mit ständigen Weiterbildungsmaßnahmen.
- Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen alle notwendigen Dokumente.
- Ihre Mitarbeiter können weiterhin den Fokus auf ihren Tätigkeitsbereich richten.
Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung durch zertifizierte Experten, mit einem Konzept, das sie detailliert bei der Umsetzung der DSGVO anleitet.
UNSERE LEISTUNGEN
- Bereitstellung des Datenschutzbeauftragten (Art 37 DSGVO)
- Übernahme der Pflichten des Datenschutzbeauftragten (Art 39 DSGVO)
- Beratung, Unterrichtung und Überwachung zum Datenschutz nach DSGVO
Gemäß § 38 BDSG-neu gilt für die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten die 20-Mitarbeiter-Grenze! Damit muss jeder Verantwortliche in Deutschland, der 20 oder mehr Mitarbeiter beschäftigt, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten (wobei ein personalisierter E-Mail Account ausreicht, um als Mitarbeiter mitgezählt zu werden) einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Folgende Pflichten übernimmt der Datenschutzbeauftragte im Unternehmen:
- Unterrichtung hinsichtlich der Pflichten
- Beratung hinsichtlich der Pflichten
- Überwachung der Pflichten und Strategien
- Anlaufstelle für Aufsichtsbehörde
- Anlaufstelle für die betroffenen Personen
- Optionale Pflichten des Datenschutzbeauftragten:
- Führen des Verarbeitungsverzeichnisses
- Schulung der Mitarbeiter
Unsere Preise
*Alle Preise verstehen sich als Nettopreise und gelten für einen Standort.