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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll den Datenschutz, den Umgang mit personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen und private Unternehmen, vereinheitlichen und den freien Datenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarkts gewährleisten. Sie ist schon am 24.05.2016 in Kraft getreten, gilt aber erst seit dem 25.05.2018. Sie löst dann die EU-Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) ab, die Grundlage für das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-alt) war. Die DSGVO bildet die Grundlage und wirkt unmittelbar in allen europäischen Mitgliedstaaten. Sie hat als Unionsrecht Vorrang vor nationalem Recht.

NEUFASSUNG DES BDSG

Das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) wurde zeitgleich mit der DSGVO wirksam. Das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) greift die Vorgaben der DSGVO auf und erweitert diese im Rahmen sogenannter „Öffnungsklauseln“.

DSGVO und BDSG-neu beide Gesetze gelten seit dem 25.05.2018.