Hinweisgebersystem

betrieben durch

Wir sind bestrebt, ethisches Verhalten, Integrität und Transparenz in all unseren Geschäftsaktivitäten sicherzustellen. Als Teil dieser Verpflichtung haben wir einen Hinweisgeberschutzmechanismus eingerichtet, um Mitarbeitern, Geschäftspartnern und anderen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, Bedenken hinsichtlich möglicher Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Richtlinien zu melden.

Wir nehmen alle Hinweise ernst und behandeln sie vertraulich. Um sicherzustellen, dass Hinweisgeber vor möglichen Repressalien geschützt sind, haben wir Maßnahmen ergriffen, um die Identität der Hinweisgeber zu wahren, sofern sie nicht ausdrücklich zustimmen, identifiziert zu werden. Wir werden keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen ergreifen, die in gutem Glauben Verstöße melden.

Sie wollen einen Verstoß bzw. einen Missstand melden? Auf dieser Seite stellen wir Ihnen dafür eine Möglichkeit zur Verfügung. Hier können Sie Ihre Information vertraulich an uns übermitteln. Anschließend wird Ihre Meldung von spezialisierten und erfahrenen Experten bearbeitet.

Verstöße aus folgenden Bereichen können gemeldet werden:

  • Verstöße, die strafbewehrt sind
  • Verstöße, die bußgeldbewehrt sind (z. B.  Arbeitnehmerüberlassung,  Arbeitsschutz,  Gesundheitsschutz, Mindestlohngesetz)
  • Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Korruption
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Sicherheit im Straßen- oder Seeverkehr
  • Luftverkehrssicherheit
  • sichere Beförderung gefährlicher Güter
  • Gewährleistung der Eisenbahnbetriebssicherheit
  • Umweltschutz
  • Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit
  • Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tierschutz und Tiergesundheit
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Datenschutz-Grundverordnung
  • Informationstechnik
  • Finanz- und Steuerrecht
  • Öffentliches Auftragswesen
  • Wettbewerbsrecht

Unsere Meldekanäle:

Sie haben die Möglichkeit, über eine internetbasierte Kommunikationsplattform mit uns als interne Meldestelle Ihres Unternehmens in Kontakt zu treten. Unser Online-System ist vertraulich und geschützt.

Zudem können Sie uns ebenso per E-Mail oder Post kontaktieren.

Sie erreichen uns als interne Meldestelle Ihres Unternehmens per E-Mail über die folgende Adresse: hinweisgeber@lgd-data.de

Eine Meldung abgeben – aber richtig!

Damit Ihre Meldung von uns angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist.

Hilfreich kann es sein, wenn die fünf W-Fragen in Ihrer Meldung berücksichtigen:
Wer? Was? Wann? Wie? Wo?

Bitte achten Sie als Hinweisgeber:in darauf, dass Ihre Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie uns für weitere Fragen zur Verfügung stehen.

Sie können Meldungen zu unseren Geschäftszeiten unter der folgenden  Telefonnummer abgeben: 0391 55 68 63 20.*

Sie erreichen uns montags bis freitags (außer an gesetzlichen Feiertagen in Sachsen-Anhalt) zwischen 07:30 Uhr und 16:00 Uhr.

* Für den Anruf fallen die üblichen Kosten eines Festnetzgespräches Ihres Telefondienstleisters an.

Postanschrift:
LGD Datenschutz GmbH
Hinweisgeberstelle
Rogätzer Straße 8
39106 Magdeburg

Persönlich: Bitte vereinbaren Sie einen Termin vorab über hinweisgeber@lgd-data.de.

Termine können Sie mit uns an folgenden Orten vereinbaren:

  • Geschäftsräume der Gebers Handelsgesellschaft mbH, Zöllnerstraße 11-16, 29221 Celle
  • Geschäftsräume der LGD Datenschutz GmbH, Rogätzer Str. 8, 39106 Magdeburg

Das Bundesamt für Justiz als externe Meldestelle des Bundes nimmt ebenfalls Hinweise auf potentielles Fehlverhalten entgegen.

Online-Meldung:

    Auswahl des Schwerpunktes:

    Wählen Sie bitte aus der folgenden Liste den Schwerpunkt aus, der am besten auf Ihre Meldung zutrifft.

    Ihre Meldung:



    Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die folgenden fünf W-Fragen beantworten:

    • Wer hat den Verstoß begangen?
    • Was ist passiert?
    • Wo ist es passiert?
    • Wann ist es passiert?
    • Wie lässt sich der Verstoß belegen?

    Bitte beantworten Sie für eine schnelle Bearbeitung Ihrer Meldung zusätzlich folgende Fragen, auch wenn Sie die Antworten bereits im Textfeld genannt haben:

    Wann hat sich der Vorfall ereignet?*

    Waren / Sind Führungskräfte in den Vorfall verwickelt?*

    Wie ist Ihre Beziehung zum Unternehmen?

    Haben Sie den Verstoß selbst beobachtet?

    Anhang Sie können eine Datei bis zu einer Größe von 10 MB senden. Folgende Dateiformate sind erlaubt: .jpg, .pdf, .png, .doc, .docx, .ppt, .pptx, .xls, .xlsx, .jpeg, .bmp, .gif

    Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    LGD als interne Meldestelle

    Sie sind gemäß Hinweisgeberschutzgesetz oder europäischer Whistleblower-Richtlinie dazu verpflichtet eine Meldestelle für Hinweise einzurichten? Beauftragen Sie uns mit der Einrichtung einer Hinweisstelle für Ihre Mitarbeitenden.